
Gesetzesänderung
Das europäische Parlament in Straßburg hat am gestrigen Mittwoch einen neuen Gesetzesvorschlag verabschiedet, nach dem Arzt- Und Klinikbesuche in der gesamten EU-Zone deutlich vereinfacht werden sollen. So sollen die jeweiligen Krankenkassen (gesetzlich und privat) künftig (ab 2013) verpflichtet sein, für die Kosten, die für eine ambulante und auch stationäre Behandlung anfallen, aufzukommen. Auch sind die Patienten nicht mehr gezwungen, ihre Krankenkasse vorher zu informieren. Die Behandlungskosten werden allerdings nur bis zu der Höhe erstattet, die auch im Inland entstünden. In Deutschland war eine Erstattung der Behandlungskosten im Ausland schon lange möglich, nun wird dies europaweit der Fall sein.
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